Der Beitrag zur Überbewertung der Sacheinlagen und der Rechtsfolgen für die Gesellschafter stellt im Interesse der besseren Übersichtlichkeit und Klarheit zunächst allein die Überbewertung dar und sodann die ausschließlich diese Überbewertung betreffenden Rechtsfolgen für die Gesellschafter in der Form der Differenzhaftung, der Haftung für die Ersatzansprüche der Gesellschaft und des Eintragungsverbots. Es werden außerdem die möglichen Auswirkungen des MoMiG auf die Beurteilung der Überbewertung hervorgehoben und die Auswirkungen der Vorbelastungs- bzw. der Außenhaftung auf die Rechtsfolgen für die Gesellschafter.
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