Ralph Schilha, Lisa Marleen Guntermann
Barkapitalerhöhungen mit vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sind in der Praxis ein wichtiges Mittel zur kurzfristigen Eigenkapitalfinanzierung. Sie erfolgen in der Praxis entsprechend häufig durch die Ausnutzung eines genehmigten Kapitals durch den Vorstand. Der Beitrag zeigt auf, welche Rechtsschutzmöglichkeiten und materiell-rechtlichen Einwendungen dem Aktionär in diesem Fall gegen den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss durch den Vorstand zustehen. Er würdigt dabei die jüngst zu diesen Fragen ergangene Entscheidung des BGH v. 10.7.2018 – II ZR 120/16, AG 2018, 706 und ihre Folgen für die Praxis.
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