Im Anschluss an die BGH-Entscheidung vom 26. 4. 2018 (ZIP 2018, 977) zur Haftung von Geschäftsleitungsorganen einer Gesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet ist, hat eine Diskussion über die Folgen dieser Rechtsprechung eingesetzt. Der Beitrag analysiert die Entscheidung des BGH und umreißt die Folgefragen für die Haftung der eigenverwaltenden Geschäftsleiter. Daran anknüpfend macht er die wichtigsten Probleme für die Haftung der weiteren Beteiligten des Insolvenzverfahrens deutlich. Er schließt mit Thesen zur künftigen Praxis der Eigenverwaltung.
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