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Eignungsprüfung für Aufsichtsratsmitglieder von Instituten gemäß der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde: Eine Betrachtung aus Sicht des Aufsichtsrats

  • Autores: Peter Henning, Eugenia Gissing
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 24, 2018, págs. 925-935
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Seit dem 30.6.2018 gelten die neuen gemeinsamen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen. Ihr Kernstück bilden die detaillierten Vorgaben für die Eignungsprüfung von Organmitgliedern und die korrespondierenden Aufgaben des Nominierungsausschusses bzw. des Aufsichtsrats. Ergänzende Regelungen zu dessen Zusammensetzung finden sich ebenfalls in den seit dem 30.6.2018 geltenden Leitlinien zur internen Governance der EBA. Aus den Eignungsleitlinien geht klar hervor, dass in erster Linie die Institute die Eignung ihrer Organmitglieder und ihrer Organe jederzeit selbst sicherzustellen haben. Sie müssen die Eignung (über)prüfen, bei festgestellten Defiziten Korrekturmaßnahmen ergreifen und eine ordnungsgemäße Dokumentation der Ergebnisse sowie die entsprechende Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde sicherstellen. Nach deutschem Recht handelt es sich primär um Aufgaben des Aufsichtsrats, der vom Institut unterstützt wird.


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