Kreisfreie Stadt Bochum, Alemania
Die Möglichkeit oder gar Notwendigkeit, im Zuge der Insolvenzverwaltung Sondermassen zu bilden, wird in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder angesprochen. Meist geschieht dies ziemlich unvermittelt und ohne nähere Erläuterung der daraus folgenden Konsequenzen. Dies rechtfertigt das Unternehmen, das Institut der Sondermasse näher zu betrachten und konstruktiv in das Regelinsolvenzverfahren einzubinden. Nach einer Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes (I) sollen dazu zunächst zwei zu unterscheidende Formen von Sondermassen herausgearbeitet werden (II, III), bevor paradigmatisch der Frage nachgegangen wird, inwieweit eine Sondermasse auch einer besonderen amtlichen Verwaltung bedarf (IV).
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