Das Organhaftungsrecht ist inzwischen schon seit längerer Zeit Gegenstand intensiver rechtswissenschaftlicher Diskussion. Bei näherer Betrachtung im Detail noch überraschend wenig aufgearbeitet ist allerdings die äußerst praxisrelevante Frage des Beginns der Verjährung der Organhaftung. Der vorliegende Beitrag nähert sich daher diesem Thema und untersucht insbesondere die spezielle Fragestellung des Verjährungsbeginns der aktienrechtlichen Organhaftung bei sog. „Dauerunterlassen“.
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