Die Verfasserin beschäftigt sich mit der Frage, wie in komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren ein konsensualer Verfahrensabschluss unter Berücksichtigung einer eventuellen Vermögenseinziehung möglich ist. Diese sei durch das neue Recht der Vermögensabschöpfung und die dazu ergangene Rechtsprechung schwieriger geworden, könne aber in bestimmten Grenzen dennoch erfolgen. Auch das neue Recht sei einer verständigungsfreundlichen Auslegung zugänglich. Diese sei auch notwendig, um eine Doppelbelastung bei Steuerstrafverfahren zu verhindern. Die Verfasserin gibt dafür ausführliche Hinweise, wie die Verständigung unter Berücksichtigung des Besteuerungsverfahrens erfolgen kann.
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