Schutzschriften in Insolvenzverfahren fristeten lange Zeit ein Schattendasein. Mittlerweile ist zumindest anerkannt, dass sie sowohl von Schuldner- als auch von Gläubigerseite grundsätzlich zulässig sind. Aber sind sie auch sinnvoll? Diesen Fragen gehen die beiden Autoren im Folgenden aus Praktikersicht nach.
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