Der Eigentumsvorbehalt ist für Lieferanten ein bedeutsames Sicherungsmittel. In der Insolvenz des Vertragspartners berechtigt er zur Aussonderung der gelieferten Ware sowie – für den Fall einer bereits erfolgten unberechtigten Weiterveräußerung – zur Geltendmachung von Ersatzaussonderungsrechten. Das wirksame Zustandekommen und die Durchsetzung dieser Sicherungsrechte sind in der Praxis jedoch häufig streitbefangen. In einem jüngst veröffentlichten Urteil (ZIP 2019, 472) hat sich der BGH mit wesentlichen Aspekten dieser Thematik erneut befasst. Diese Entscheidung gibt Anlass, die bei der Geltendmachung von (Ersatz-)Aussonderungsrechten regelmäßig auftretenden Problemstellungen unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Entscheidung näher zu beleuchten.
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