Die Reform des Datenschutzrechts durch die Datenschutzgrundverordnung hat Unsicherheit hervorgerufen, wie den neuen Anforderungen bei der Organisation und Durchführung von Hauptversammlungen Rechnung zu tragen ist. Der Beitrag untersucht daher das Verhältnis des Datenschutzrechts zum Gesellschaftsrecht unter Berücksichtigung der reformierten Aktionärsrechte-RL 2017/828 (ARRL II) und des Regierungsentwurfs eines ARUG II. Behandelt werden u.a. der Anwendungsbereich des Datenschutzrechts im Kontext der HV, die datenschutzrechtliche Legitimationsgrundlage, die zulässige Speicherdauer sowie die damit zusammenhängenden aktienrechtlichen Fragen.
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