Die Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern hat sich zuletzt bei zwei Dax-Konzernen als problematisch erwiesen. Bei der ThyssenKrupp AG trug das Verhalten der in den Aufsichtsrat entsandten Vorsitzenden der Krupp-Stiftung Gather wesentlich dazu bei, dass der Konzern binnen weniger Tage neben dem CEO auch den Aufsichtsratsvorsitzenden verlor und ein monatelanges Führungsvakuum entstand. Bei der Volkswagen AG wachsen die Zweifel, ob die vom Land Niedersachsen in den Aufsichtsrat entsandten Politiker – Ministerpräsident Weil und Wirtschaftsminister Althusmann – die Anforderungen für die gebotene Aufklärung des Abgasskandals erfüllen. Ausgehend von diesen Beispielsfällen geht der Beitrag der Frage nach, inwiefern das in § 101 Abs. 2 AktG verankerte Entsendungsrecht zu reformieren ist.
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