Im Besteuerungsverfahren existieren bereits seit Jahrzenten höchstrichterliche Vorgaben zur Durchführung von Schätzungen, die strafrechtliche Rechtsprechung hierzu ist bislang weniger detailliert. Der Beitrag zeigt auf, dass es sich bei der Schätzung im Steuerstrafverfahren um eine besondere Form der Beweiswürdigung handelt, die dem Indizienbeweis ähnelt und dessen Ziel die Erlangung von Gewissheit hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen durch das Strafgericht ist. Der Verfasser erläutert die grundsätzlichen Abweichungen bei Schätzungen im Strafverfahren im Vergleich zu Schätzungen im Besteuerungsverfahren, zu denen neben der Anwendbarkeit des Grundsatzes „in dubio pro reo“ auch die unterschiedliche Behandlung von Verletzungen steuerlicher Mitwirkungspflichten zählen.
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