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Resumen de Stille Gesellschaft an einer Mitunternehmerschaft und Sonderbilanzen

Joachim Schiffers, Paul Forst

  • Aus verschiedensten – in der Regel betriebswirtschaftlichen – Erwägungen heraus erfolgt die Beteiligung an Mitunternehmerschaft auch mittels stiller Gesellschaftsverhältnisse. In mittelständischen Strukturen sind die Rechte des Stillen vielfach so ausgestaltet, dass steuerlich von einer atypisch stillen Gesellschaft auszugehen ist. Nach nun gefestigter Rechtsprechung entsteht bei der Gründung einer Personengesellschaft & atypisch Still eine doppelstöckige Mitunternehmerschaft. Dies bedeutet, dass der gesellschaftsrechtlich simple Schritt des Beitritts eines atypisch stillen Gesellschafters steuerlich die Struktur deutlich komplexer werden lässt. In diesem Fall stellt sich die Frage nach der Behandlung und Zuordnung von Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf den stillen Gesellschafter, sondern auch auf die anderen Gesellschafter (Kommanditisten). Materielle Konsequenzen können sich insbesondere in gewerbesteuerlicher Hinsicht ergeben. Im Beitrag werden verschiedene Fallgestaltungen analysiert.


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