Nachdem mit BGH, Urt. v. 20.11.2018 (GmbHR 2019, 335; dazu Lieder/Becker, GmbHR 2019, 441) geklärt ist, dass die Legitimationswirkung der Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auch im Falle eines eingezogenen Geschäftsanteils greift, stellt sich die Folgefrage, wie der frühere Anteilsinhaber gegen eine unmittelbar nach der Einziehung geänderte Gesellschafterliste vorgehen kann. Da Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren typischerweise zu spät kommt, behandelt der Beitrag die praxisrelevanten Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados