Das Verhältnis von umsatzsteuerlicher Organschaft und Insolvenzanfechtung erscheint weitgehend ungeklärt. Während die Organschaft zu einer steuerrechtlichen Verschmelzung führt, muss die Insolvenzanfechtung die einzelnen Vermögensmassen des Organträgers und der Organgesellschaften sauber auseinanderhalten. Besonders intrikat erweist sich das Problem der bestehenden, aber unerkannten Organschaft. Der Beitrag geht den relevanten Fragen im Zusammenhang nach. Dabei konzentriert sich der Beitrag auf die Anfechtung in der Insolvenz der (vermeintlichen) Organgesellschaft.
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