Innere Stadt, Austria
Im Rahmen der möglicherweise anstehenden Reform des Personengesellschaftsrechts sollte auch die sog. stille Publikumsgesellschaft einer Regelung zugeführt werden, da sich bei dieser Gestaltungsform zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit dem Anlegerschutz stellen. Der nachfolgende Beitrag skizziert die Regelungsbedürftigkeit der stillen Publikumsgesellschaft und macht einen konkreten Regelungsvorschlag.
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