Die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen regelt nicht, wo Schuldner etwa eine Aussetzung oder die Planbestätigung beantragen können. Bei jedem Restrukturierungsfall wird sich damit zunächst die Frage nach der internationalen Zuständigkeit stellen. Der Beitrag zeigt, dass an der Brüssel Ia-VO kein Weg vorbeiführen wird und die dortigen Zuständigkeitsregelungen für Restrukturierungen zu überraschenden und teils unerwünschten Ergebnissen führen.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados