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Die ausländische Immobilienkapitalgesellschaft und die deutsche Einkommensteuer

  • Autores: Gregor Nöcker
  • Localización: Gmbh-Rundschau, ISSN 0016-3570, Nº. 15, 2019, págs. 815-820
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – sog. JStG 2018 (BGBl. I 2018, 2338) – setzt der Steuergesetzgeber auch eine Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht im Zusammenhang mit ausländischen Immobilienkapitalgesellschaften um. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG sieht mit Wirkung ab dem 1.1.2019 vor, dass die Gewinne von Steuerausländern aus der Veräußerung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind, sofern der Anteilswert zu irgendeinem Zeitpunkt während der 365 Tage vor der Veräußerung unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % auf inländischem unbeweglichem Vermögen beruhte und die Anteile dem Veräußerer zuzurechnen waren. Diese Neuregelung soll eine Besteuerungslücke schließen. Der nationale Gesetzgeber schöpft das ihm abkommensrechtlich zugewiesene Besteuerungsrecht durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Immobilienklauseln aus. Zumindest bei institutionellen Immobilienportfolios kann es zu Doppelbesteuerungen kommen. Daneben drohen Auswirkungen durch die Umsetzung des Multilateralen Instruments (MLI) und eine fiktive Entstrickung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG.


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