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Resumen de Der algorithmisch gesteuerte Wertpapierhandel und die gesetzlichen Schranken für künstliche Intelligenz im digitalen Banking

Thomas Söbbing

  • Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Felix Hufeld, sagte im November 2018 dem Handelsblatt: „Weder Mensch noch Algorithmen sollten in einem Unternehmen unkontrolliert machen können, was sie wollen.“ (Kröner/Osman, Die Maschine war es!, Handelsblatt Online v. 18. 11. 2018). Er spielte darauf an, dass Finanzinstitute komplexe Algorithmen bis hin zu künstlicher Intelligenz (KI) entwickelt haben, um Wertpapiere im richtigen Augenblick zu kaufen oder zu verkaufen. Dieser algorithmische Handel, bei dem Eingaben, Änderungen und Löschungen von Aufträgen KI-basiert erfolgen, ist mit verschiedenen Gefahren verbunden. So kann beispielsweise eine hohe Anzahl von Auftragseingaben, -änderungen oder -löschungen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums dazu führen, dass Handelssysteme überlastet werden. Zudem können Algorithmen auf Marktereignisse reagieren und damit weitere Transaktionen auslösen, so dass ein Kaskadeneffekt entsteht, wobei die Volatilität von Kursen steigt und zu Überlastungen der Märkte führen kann, was auch bereits geschehen ist. Der Gesetzgeber hat mit verschiedenen Regelungen reagiert und einschlägige Normen geschaffen; auch die BaFin hat sich mit dem algorithmischen Handel beschäftigt.


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