Christoph F. Vaupel, Li Alena Oppenauer
Derzeit häufen sich staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen Organmitglieder börsennotierter Unternehmen wegen des Verdachts auf Marktmanipulation, weil diese möglicherweise Insiderinformationen zu spät veröffentlicht haben. Gerade bei Unternehmenstransaktionen schieben Emittenten regelmäßig Ad-hoc-Veröffentlichungen durch Beschluss auf. Damit stellt sich die Frage der Rechtsfolge bzw. Strafbarkeit eines Aufschubs der Veröffentlichung zum falschen Zeitpunkt: Ist ein verspäteter Aufschub von der Ad-hoc-Veröffentlichung mit einer verspäteten Veröffentlichung gleichzusetzen und stellt damit eine strafbare Marktmanipulation und Ordnungswidrigkeit dar? Und ist ein verfrühter Aufschub unwirksam mit der Folge, dass auch hier eine Marktmanipulation und Ordnungswidrigkeit vorliegen können, wenn der Aufschub nicht zum “richtigen“ Zeitpunkt nochmals nachgeholt wird?
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