Der Vorrang neuer Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen in einer späteren Insolvenz ist eine wichtige Facette der Ende Juni in finaler Fassung veröffentlichten Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz. Der Beitrag arbeitet heraus, dass ein Vorrang vor Masseverbindlichkeiten das insolvenzrechtliche Ziel der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung fördert. Gleiches gilt für die erstrangige Besicherung an bereits belastetem Vermögen. Die in der Literatur geäußerte Skepsis gegenüber solchen Privilegien scheint nicht gerechtfertigt. Dies zeigt die erfolgreich gelebte Praxis dieser Privilegien in anderen Jurisdiktionen.
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