Die voranschreitende Digitalisierung in Unternehmen wirkt sich auch auf die Form von Rechtsgeschäften, insbesondere bei Vertragsabschlüssen mittels elektronischer Signatur, aus. Immer häufiger wenden sich vor allem Unternehmen aus den USA, wo die elektronische Signatur bereits einen weiten Anwendungsbereich genießt, mit der Frage an deutsche Rechtsberater, in welchem Umfang die elektronische Signatur in Deutschland bzw. den EU-/EWG-Mitgliedstaaten verwendet werden könne. Auch viele deutsche Unternehmen haben mittlerweile die Vorteile der elektronischen Signatur gegenüber der klassischen Unterzeichnung erkannt.
Der europäische Gesetzgeber hat mit der eIDAS-VO die Arten elektronischer Signaturen und deren Voraussetzungen definiert. Den EU-/EWG-Mitgliedstaaten bleibt es allerdings überlassen, die erforderliche Form für die jeweiligen Rechtsgeschäfte zu bestimmen. Der deutsche Gesetzgeber hat mit den allgemeinen Formvorschriften im BGB der elektronischen Signatur klare Grenzen gesetzt.
Der vorliegende Aufsatz beleuchtet die Vorteile der elektronischen Signatur, ihre Voraussetzungen gemäß eIDAS-VO und ihre praktische Bedeutung.
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