Die Frage, wem Daten rechtlich zuzuordnen sind, wird auf nationaler und europäischer Ebene heftig diskutiert. Eine kurzfristige Lösung ist nicht in Sicht. Für den Insolvenzverwalter stellt sich jedoch regelmäßig die Frage, wem die beim Schuldner vorgefundenen Daten – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verwertung – „gehören“. Der nachfolgende Beitrag unternimmt dazu den Versuch, den Begriff der Insolvenzmasse (§ 35 Abs. 1 InsO) und mit ihm das Wort „gehören“ zu präzisieren.
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