Die Autoren erörtern praxisnah die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit durch die Geschäftsführung eines Unternehmens. Der Abgrenzung der Zahlungsfähigkeit von der Zahlungsunfähigkeit und damit Insolvenz kommt in der fortgeschrittenen Krise eines Unternehmens überragende Bedeutung zu (alternativ: steht im Vordergrund), nicht zuletzt wegen der immensen Haftungsgefahren für die Geschäftsführung im Falle verspäteter Insolvenzantragsstellung. Besonderes Augenmerk liegt auf den Unschärfen im Tatbestand des § 17 InsO, wie beispielsweise der Frage nach einer ein- oder zweistufigen Prüfung der Zahlungsfähigkeit nach der Entscheidung des BGH vom 19. 12. 2017 (II ZR 88/16, ZIP 2018, 283) und dem nicht abschließend geklärten Zeitpunkt, ab dem die Prüfung des Drei-Wochen-Zeitraums maßgeblich ist. Weiter gehen die Autoren auf den Umgang mit Prognoseelementen bei einem sich dynamisch entwickelnden Sachverhalt zwecks Bestimmung der Zahlungsfähigkeit ein. Insgesamt soll der Beitrag die Handhabung des Tatbestands der Zahlungsunfähigkeit in der Praxis erleichtern.
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