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Resumen de Klagen gegen die Wirksamkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen – ein seltener Fall eines Intra-Organstreits

Ingo Theusinger, Lisa Marleen Guntermann

  • Klagen gegen die Wirksamkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen sind selten. Wird doch einmal eine solche Klage erhoben, kann sie sich – entsprechend einer Klage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss – darauf stützen, dass die formellen Anforderungen an einen Aufsichtsratsbeschluss nicht eingehalten wurden. Diese Modalitäten sind gem. § 108 Abs. 3, 4 AktG in weitem Umfang satzungsdispositiv. Daraus ergeben sich regelmäßig schwierige Fragen der Auslegung unklarer Satzungsregelungen. Daneben kann sie auch die Besetzung des Aufsichtsrats angreifen: Besteht dieser aus nicht wirksam gewählten Mitgliedern, kann der Mangel auf die Wirksamkeit des Aufsichtsratsbeschlusses durchschlagen. Daher ist in solchen Fällen inzident auch der Hauptversammlungsbeschluss zu prüfen. Der Beitrag veranschaulicht einige Besonderheiten von Beschlussmängelklagen gegen Aufsichtsratsbeschlüsse anhand der jüngst ergangenen Entscheidung des OLG Frankfurt v. 2.5.2019 – 22 U 61/17, AG 2019, 685 und zeigt ihre Folgen für die Praxis auf.


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