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Resumen de Entstehung und Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Aufsichtsrat

Martin Schockenhoff

  • Nachdem bei der aktienrechtlichen Organhaftung in den letzten beiden Jahrzehnten der Vorstand im Mittelpunkt des Interesses stand, entdecken Praxis und Rechtswissenschaft zunehmend den Aufsichtsrat als Haftungssubjekt. Mit steigender Ausdifferenzierung der Aufsichtsratspflichten und angesichts spektakulärer Compliance-Vorfälle in der letzten Zeit steigt die Bereitschaft, Aufsichtsratsmitglieder in Anspruch zu nehmen. Bei der hier zu besprechenden Entscheidung ging es um verbotene Zahlungen durch den Vorstand an ein Aufsichtsratsmitglied, das zugleich Aktionär war. Der BGH nutzte den auf den ersten Blick trivialen Sachverhalt zu grundsätzlichen Ausführungen zur Überwachungspflicht des Aufsichtsrats, der Zumutbarkeit einer Selbstbezichtigung durch pflichtvergessene Aufsichtsratsmitglieder und der Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder. Der Sachverhalt und die Erwägungen des BGH, denen der Autor nicht in allen Punkten folgt, veranschaulichen, dass sich aus dem komplexen Pflichtengefüge zwischen Vorstand und Aufsichtsrat schwierige Haftungs- und Verjährungsfragen ergeben können.


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