Die Ministererlaubnis als Teil der deutschen Fusionskontrolle ermöglicht es dem Bundeswirtschaftsminister, ein Zusammenschlussverbot des Bundeskartellamts aufgrund von erwarteten positiven Gemeinwohleffekten aufzuheben. Zu den Kritikpunkten zählt dabei, dass die Erlaubnisentscheidungen weniger durch Gemeinwohlerwägungen zu begründen seien als vielmehr durch politökonomische Interessen. Mit Hilfe von Ex-Post-Analysen kann in diesem Beitrag gezeigt werden, dass sich nur in einem geringen Teil der Fälle die Erlaubnisgründe ex post empirisch bestätigt haben und auch auf die Fusion zurückzuführen sind. Damit kann die Ministererlaubnis in ihrer gegenwärtigen Form nicht als effektives Instrument einer gemeinwohlorientierten Korrektur von Fusionskontrollentscheidungen eingestuft werden. Die am 19.08.2019 erteilte Ministererlaubnis Miba/Zollern zeigt erneut die Wichtigkeit des Themas. Diese Erlaubnis konnte im vorliegenden Beitrag jedoch noch nicht berücksichtigt werden.
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