In dem Beitrag werden zunächst allgemein, von der Haftungsvoraussetzung der Zahlungsunfähigkeit abgesehen, die Grundsätze der Haftung der Geschäftsführer gem. § 64 Satz 1 und 3 GmbHG dargestellt. Danach wird speziell die für die Haftung gem. § 64 Satz 1 GmbHG erforderliche eingetretene Zahlungsunfähigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der Klarstellung des BGH zu den Passiva II, erläutert und sodann die sehr umstrittene, aber zu verneinende Frage, ob es Zahlungen gibt, die als die Voraussetzung der Haftung gem. § 64 Satz 3 GmbHG die Zahlungsunfähigkeit herbeiführen können.
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