Die Gesellschaftsrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/1132) wird durch das sog. “Company Law Package“ um Vorschriften im Hinblick auf den Einsatz digitaler Verfahren im Gesellschaftsrecht sowie um Vorschriften zu grenzüberschreitenden Umwandlungen ergänzt. Im Rahmen der Vorschriften zu grenzüberschreitenden Umwandlungen ist für Minderheitsgesellschafter ein Austrittsrecht gegen Barabfindung vorgesehen. Die ausscheidungswilligen Gesellschafter müssen hierzu gegenüber der betreffenden Gesellschaft ihre Entscheidung erklären, ihr Recht auf Veräußerung ihrer Anteile auszuüben. Der Beitrag befasst sich näher mit dieser Austrittserklärung. Dabei wird insbesondere die Anteilsübertragung bei der GmbH in den Blick genommen.
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