In der Praxis finden sich oftmals Vereinbarungen, in denen sich eine GmbH verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns an ein anderes Unternehmen abzuführen (häufig im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen). Die rechtliche Einordnung dieser Vereinbarungen ist stark von der inhaltlichen Ausgestaltung im jeweiligen Einzelfall abhängig und schwankt zwischen schuldrechtlichem Austauschvertrag und gesellschaftsrechtlichem Organisationsvertrag. Der BGH hatte jetzt erstmals Gelegenheit, in zwei Revisionsverfahren zu den rechtlichen Voraussetzungen für den wirksamen Abschluss von solchen Teil-Gewinnabführungsverträgen Stellung zu nehmen.
© 2001-2025 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados