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Resumen de Die EU-Verordnung 2019/1150 für Fairness und Transparenz von Online-Vermittlungsdiensten („P2B-Verordnung“)

Thomas Höppner, André Schulz

  • Am 31. 7. 2019 trat die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ in Kraft. Der auch als Plattform-to-Business (P2B) oder EU-Plattformverordnung bezeichnete Rechtsakt soll unfaire Geschäftspraktiken von Online-Vermittlungsdiensten identifizieren und angreifbar machen. Die ab 12. 7. 2020 unmittelbar geltende Verordnung beschränkt sich vorerst auf formale Vorgaben. Diese Vorgaben gelten für alle Vermittlungsdienste, egal wie groß und relevant sie sind. Der formale und symmetrische Regelungsansatz wirft derzeit aber noch viele ungelöste Fragen auf. Das mag aber durch die vorgesehenen Novellen der Verordnung korrigiert werden, die dann auch materielle Vorgaben aufnehmen können. Der erste Schritt in eine branchenspezifische Regulierung von Online-Plattformen ist mit der Verordnung jedenfalls getan.


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