Ayuda
Ir al contenido

Dialnet


Resumen de Partial settlements of cartel damages

Ben Bornemann

  • Teilvergleiche von KartellschädenFür Teilvergleiche in europäischen Kartellschadensersatzverfahren bleibt das vor-Richtlinienrecht (2014/104/EU) noch länger bedeutend und eine Prüfung der nationalen Rechtspraxen daher notwendig. Die Richtlinie legt die beschränkte Gesamtwirkung (bG) als Effekt eines Teilvergleichs fest. Bei einer bG muss sich der Kläger nicht auf eine Haftungsquotelung festlegen. Für Teilvergleiche, die auf eine bG zielen, sollten die Parteien nicht vereinbaren, dass der Kläger den Anspruch gegenüber den übrigen Beklagten um bestimmte Rechnungsposten reduziert, da dies dem Kläger schadet, ohne dem sich vergleichenden Kartellanten zu nutzen. Die bG eröffnet Möglichkeiten zur anreizkompatiblen Ausgestaltung von Vergleichsvereinbarungen, die gewissen rechtlichen und taktischen Restriktionen unterliegen.


Fundación Dialnet

Dialnet Plus

  • Más información sobre Dialnet Plus