Axel Halfmeier, Florian Jacoby
Der Ausgang von Spruchverfahren hängt wesentlich von der Unternehmensbewertung ab. Der folgende Beitrag tritt dafür ein, dass der im Spruchverfahren geltende Amtsermittlungsgrundsatz es regelmäßig verlangt, dass das Gericht im Wege des Sachverständigenbeweises die Unternehmensbewertung überprüft, wenn Fragen der Unternehmensbewertung von einem Antragsteller substantiiert und unter Vorlage von Privatgutachten bestritten werden.
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