Christian Reiter, Stephan Sura
Der 1. Senat des BAG hat jüngst entschieden, dass lokale Betriebsräte in Deutschland grundsätzlich keine Beteiligungsrechte bei der Gewährung von Aktienoptionen durch ausländische Konzernobergesellschaften haben. Informations- oder gar Mitbestimmungsrechte können sich nur bei Mitwirkung des Vertragsarbeitgebers im Optionsprogramm ergeben – sind in ihrem Umfang aber selbst dann eingeschränkt. Der vorliegende Beitrag analysiert insbesondere die bisherige Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei Aktienoptionsprogrammen und zeigt auf, wann und wie eine solche nur in Frage kommt.
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