Das ARUG II wurde im November 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet, der Bundesrathat es passieren lassen, die Publikation im Bundesgesetzblatt folgte am 19.12.2019(BGBl. I 2019, 2637). Der Beitrag stellt die Neuerungen zur Aktionärsidentifikationund -legitimation sowie zum HV-Verfahren vor, ordnet die neuen Vorschriften des ARUG IIsowie der zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechte-Richtlinie erlassenen Verordnungin den Ablauf der Hauptversammlung ein und nimmt zu einigen Zweifelsfragen Stellung.
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