Der Beitrag untersucht das Phänomen der sog. Economy-on-demand in strafrechtlicher Hinsicht: digitale Plattformen, die Dienstleister, oftmals Einzelselbstständige, und Kunden zusammenbringen und so beiden Seiten eines Dienstleistungsvertrags Mehrwerte bei Vertragsschluss und -umsetzung bieten sollen. Aufgeworfen wird die Frage, ob Anbieter solcher Plattformen tatsächlich Arbeitgeber nur vermeintlich selbstständiger Dienstleister sind oder sein können. Dementsprechend steht der Vorwurf der Strafbarkeit wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB sowie wegen Steuerhinterziehung gem. § 370 AO im Raum. Angesichts einer weitgehend unklaren Rechtslage erläutert der Autor die Spezifika der Arbeitgebereigenschaft i. S. v. § 266a StGB und entwickelt sodann einen Leitfaden unter Benennung zahlreicher konkreter Indizien für eine einzelfallbezogene Einordnung der Problemfälle im Bereich der Economy-on-demand.
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