Die Restrukturierungsrichtlinie ist nicht nur für das Insolvenzrecht, sondern auch für das Gesellschaftsrecht hochbedeutsam. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Rolle der Gesellschafter im künftigen Restrukturierungsrecht. Art. 12 der Richtlinie räumt dem nationalen Gesetzgeber einen erheblichen Gestaltungsspielraum ein: Er kann die Gesellschafter in das Restrukturierungsverfahren und den Restrukturierungsplan einbeziehen oder ihnen lediglich ein Obstruktionsverbot auferlegen. Damit muss er zunächst eine Grundwertung treffen, ob die Sanierungschancen zulasten der Gesellschafter maximiert werden sollen. Zudem werfen beide Umsetzungsalternativen Folgefragen insbesondere hinsichtlich der Organisationsverfassung der GmbH auf. Der Beitrag erläutert die Vorgaben der Richtlinie, ihre Umsetzungsmöglichkeiten und zeigt etwaige Regelungskonzepte samt Vor- und Nachteilen auf.
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