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Nachfolger- und Konzernhaftung wegen Verstößen gegen das Unionskartellrecht: zugleich Besprechung EuGH v. 14. 3. 2019 – Rs C-724/17, ZIP 2019, 1087 – Skanska

    1. [1] Universität Bonn
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 41, Nº. 11, 2020, págs. 489-497
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • In seinem Urteil vom 14. 3. 2019 in der Rechtssache Skanska (ZIP 2019, 1087) hat der EuGH festgestellt, dass der Erwerber eines zwischenzeitlich liquidierten Unternehmens zu Schadensersatzleistungen wegen der von diesem Unternehmen begangenen Verstöße gegen das Unionskartellrecht verpflichtet ist. Der Gerichtshof stützt diese Feststellung auf seine für die Bußgeldhaftung etablierte Argumentation, wonach die Verhaltensregeln der Art. 101 ff. AEUV das als wirtschaftliche Einheit zu definierende Unternehmen adressieren, welches auch mehrere Rechtspersonen zu gleicher Zeit oder in zeitlicher Abfolge umfassen kann. Mit der Übernahme dieses Konzepts für die private Kartellrechtsdurchsetzung ebnet der EuGH den Weg für eine unionskartellrechtliche Nachfolger- und Konzernhaftung, markiert aber mit der stärker prononcierten Einbettung in den Sanktionskontext auch die Grenzen einer solchen Haftung.


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