Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.5.2016 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch die Buchführung Prüfungsgegenstand des Enforcement-Verfahrens ist. Der Beitrag versucht aufzuzeigen, welche Anforderungen sich daraus an die Rechnungslegungspraxis der betroffenen Unternehmen ergeben könnten.
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