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Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach dem COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz und ihre weiteren Folgen

  • Autores: Christoph Thole
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 41, Nº. 14, 2020, págs. 650-659
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Am 25. 3. 2020 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG)“ beschlossen. Es soll mit der Aussetzung der Antragspflicht und flankierenden Regelungen dazu dienen, die mit der Pandemie verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen für Unternehmen und deren Vertragspartner und Kreditgeber abzufedern und den betroffenen Unternehmen und ihren Organen Luft zu verschaffen, indem Antragspflichten ausgesetzt und Haftungsrisiken reduziert werden. Das Gesetz bildet den Art. 1 eines umfangreichen Paketgesetzes „zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“. Der folgende Beitrag befasst sich vorrangig mit den insolvenzrechtlichen Neuregelungen, die im COVInsAG zusammengestellt sind. Eingegangen wird am Rande auch auf die Implikationen des in Art. 5 des Gesamtgesetzes eingeführten, in Art. 240 EGBGB platzierten Moratoriums, das insbesondere bestimmte Leistungsverweigerungsrechte („Corona-Einrede“) vorsieht.


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