Überbrückungskredite sind bereits auf Basis der bisherigen Rechtsprechung des BGH rechtssicher möglich. Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) stellt dies klar. Der Gesetzesentwurf schießt dabei aber durch Privilegierung aller neuen Kredite über das Ziel der schnellen Liquiditätssicherung hinaus.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados