Rüdiger Theiselmann, Alexander Verhoeven
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden finanziellen Probleme vieler deutscher Unternehmen ist jüngst das COVInsAG1 in Kraft getreten. Damit wird vorübergehend u. a. zum einen die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt und zum anderen das Zahlungsverbot angepasst. Was aus Sicht von Geschäftsleitern krisenbefangener Unternehmen begrüßenswert erscheint,2 führt für das Management von Vertragspartnern zu neuen rechtlichen Haftungsrisiken, die mit diesem Beitrag beleuchtet werden.
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