Michael Bormann, Marcus Backes
Ende März 2020 trat das “Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil?, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ in Kraft, mit dem als Annex zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auch die Sonderregelungen für Gesellschafterdarlehen ausgesetzt wurden. Vor dem Hintergrund des extrem beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens ist es nicht verwunderlich, dass sowohl das Gesetz selbst und auch seine Begründung zahlreiche Fragen unbeantwortet lassen. Im Anschluss an die Bestimmung des generellen Auslegungsmaßstabs werden eine Vielzahl der sich stellenden Fragen im Detail beantwortet.
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