Die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel erwies sich von Anfang an als Zankapfel zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung. Insbesondere an der restriktiven Haltung der einschlägigen Ländererlasse zum Begriff des herrschenden Unternehmens und zur Konzeption des Verbunds entzündeten sich zahlreiche Streitigkeiten, über die der II. Senat des BFH im vergangenen Jahr zu entscheiden hatte. Der hier vorgestellte Ausgang der Verfahren ist für die Unternehmenspraxis außerordentlich – wenn auch nicht ausnahmslos – erfreulich.
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