Der Beitrag bespricht eine Entscheidung des LG München zum Akteneinsichtsrecht von Forderungskäufern im Insolvenzverfahren und nimmt sie zum Anlass, die Bedeutung für Loan-to-own- und andere Distressed-Debt-Strategien aufzuzeigen. Auch (aber nicht nur) vor dem Hintergrund, dass die COVID-19-Pandemie die Präsenz solcher Investments befeuern dürfte, wird der Frage nachgegangen, ob mitunter sehr aggressive Fremdkapitalinvestoren Verfahrensrechte per se verlieren oder rechtspolitisch doch anders behandelt werden sollten.
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