Innere Stadt, Austria
Aktionäre erhalten ihre Information durch Berichte der Verwaltung, ergänzende Auskunftsverlangen der Aktionäre und freiwillige Information durch die Gesellschaft. Aktionäre wollen von der Gesellschaft nicht nur Informationen erhalten, sondern sie ihr vor allem auch geben. Sowohl bei der Informationserteilung als auch bei Sicherung der Gleichbehandlung der Aktionäre bei der Informationserteilung ist eine differenzierende Vorgehensweise zulässig. Maßgeblich ist die Identifizierung aufgrund ARRL II.
Shareholdersareprovidedinformationbyreports,questionsinthegeneralassemblyandadditionally byvoluntaryinformationbytheboard.Shareholderswanttoreceivebutalsototransmitinformationtothecompany.WithintheframeworkofequaltreatmentofshareholderstheboardIentitledto distinguishamongshareholderswhoareindifferentcircumstancesbydeliveringinformation
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