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Resumen de Schadensersatz wegen Verletzung der Bonitätsprüfungspflicht

David Bartlitz

  • Seit Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie statuiert das BGB in Form des § 505a Abs. 1 Satz 1, 2 BGB sowie der §§ 505b, 505c BGB konkrete Rechtspflichten des Darlehensgebers, die im Zusammenhang mit der Prüfung der Kreditwürdigkeit (Bonität) des Darlehensnehmers stehen, sowie in Gestalt des § 505d BGB eine besondere Sanktionsnorm für den Fall der Verletzung einer solchen Pflicht. Bislang geht man im wissenschaftlichen Schrifttum nahezu einheitlich davon aus, dass die Sanktionsnorm des § 505d BGB als abschließend zu begreifen ist und Sperrwirkung gegenüber den Rechtsfolgen des allgemeinen Zivilrechts entfaltet.

    Anhand einer ausführlichen Exegese des § 505d BGB zeigt die vorliegende Untersuchung jedoch, dass neben den Rechtsfolgen des § 505d BGB auch ein vorvertraglicher Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers aus § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2 BGB in Betracht kommt, und setzt sich eingehend mit dem Umfang sowie der prozessualen Durchsetzbarkeit eines solchen Anspruchs auseinander.


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