Bei unklarer Rechtslage wird insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht immer häufiger präventiv um Rechtsrat ersucht, um etwaige Strafbarkeitsrisiken auszuleuchten. Diese Vorgehensweise wirft ihrerseits strafrechtliche Fragen auf. Überwiegend wird dabei diskutiert, unter welchen Voraussetzungen solche Auskünfte zu strafbarkeitsausschließenden Irrtümern führen. Daneben fragt sich aber auch, ob und inwiefern die Auskunft selbst eine Strafbarkeit begründen kann. Dem geht der Verfasser nach und beleuchtet verschiedene Fallkonstellation und die möglichen Beteiligungsformen. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Strafbarkeit der Auskunftsperson nur in Betracht kommt, wenn sie Tatherrschaft hat.
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