Mit seinem zweiten Urteil zum Schienenkartell hat der organisatorisch und personell neu aufgestellte Kartellsenat des BGH wesentliche Aspekte des ersten Urteils zum Schienenkartell korrigiert. Im Einklang mit dem Unionsrecht wird die Dogmatik des Kartellschadensersatzes in Deutschland weiterentwickelt. Für die Praxis deutscher Gerichte ergeben sich aus dem Urteil weitreichende Folgerungen.
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