Das europäische und deutsche Vergaberecht sehen vor, dass ein Bieter seine Zuverlässigkeit trotz eines relevanten Ausschlussgrundes nachweisen kann („Selbstreinigung“). Dieser Beitrag beleuchtet die Bruchstellen zwischen dem Vergaberecht und dem Kartellrecht, wenn es um die Selbstreinigung im Zusammenhang mit einem Kartellrechtsverstoß geht. Insbesondere die Selbstreinigungspflicht des Bieters, für entstandene Schäden Schadenersatz zu leisten, wirft erhebliche Schwierigkeiten auf.
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